Stand: November 2026. Massgebend sind immer die Absprache mit deinem RAV und das Gesetz.
Wie viele Bewerbungen pro Monat?
Der Kanton Zürich nennt 10 bis 12 Arbeitsbemühungen pro Monat, falls mit deiner RAV-Beratung nichts anderes vereinbart ist. Das SECO spricht von der «individuell vereinbarten Anzahl». Weniger als 10 sind möglich, müssen aber laut dem Merkblatt des Kantons Schaffhausen speziell vereinbart und begründet werden. Die Zahl ist also keine feste Regel, sondern ein Startwert für das Gespräch mit deinem RAV.
Warum über den Monat verteilt?
Weil das RAV prüft, ob du laufend suchst. Der Kanton Zürich zählt nicht über den Monat verteilte Bemühungen ausdrücklich zu den häufigen Fehlern. Praktisch heisst das: etwa 2 bis 3 Bewerbungen pro Woche, nicht 12 am letzten Abend.
Bis wann muss der Nachweis beim RAV sein?
Spätestens am 5. Tag des Folgemonats. Das steht im SECO-Merkblatt und auf den Seiten der Kantone. Wer ohne entschuldbaren Grund zu spät einreicht, riskiert Einstelltage, also Tage ohne Taggeld.
Wie reiche ich ein?
- Online: über die eServices auf arbeit.swiss. Dann wird alles automatisch an deine RAV-Beratung übermittelt.
- Formular: «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», elektronisch ausgefüllt und per Mail an die Beratung. Der Kanton Zürich bittet, keine Fotos des Formulars zu schicken.
Welcher Weg für dich gilt, klärst du mit deinem RAV.
Was zählt als gute Arbeitsbemühung?
Bewerbungen auf Stellen, die zu dir und zur Absprache mit dem RAV passen, in einer passenden Form. Unpassende Stellen oder eine ungeeignete Form nennt der Kanton Zürich als typische Fehler. Bewahre Belege wie Bewerbungsmails, Absagen und Notizen zu Telefonaten auf.
Gilt das schon vor der Arbeitslosigkeit?
Ja. Die Pflicht zur Stellensuche beginnt schon während der Kündigungsfrist. Der Beobachter führt «erst nach der Kündigungsfrist bewerben» als typischen Fehler auf, der Einstelltage kosten kann.
Welche Fehler kosten Geld?
- Nachweis zu spät eingereicht.
- Zu wenige Bewerbungen, ohne Absprache.
- Alle Bewerbungen am Monatsende.
- Bewerbungen auf Stellen, die offensichtlich nicht passen.
- In der Kündigungsfrist nicht gesucht.
Was macht Jobsi hier, und was nicht?
Jobsi zeigt dir jeden Morgen passende Stellen und bereitet für jede ein Dossier vor. So schaffst du 2 bis 3 gute Bewerbungen pro Woche, ohne jeden Abend bei null zu beginnen. Die Bewerbungsübersicht zeigt Firma, Stelle und Stand jeder Bewerbung, das hilft beim Ausfüllen des Nachweises.
Ehrlich gesagt: Eine Meldung oder einen Export ans RAV hat Jobsi heute nicht. Den Nachweis füllst du selbst aus.
Von Tobias Schär, Gründer von Jobsi (True North Studios, Uster).
Häufige Fragen
Wie viele Bewerbungen verlangt das RAV pro Monat?
In der Regel 10 bis 12, verteilt über den ganzen Monat, also etwa 2 bis 3 pro Woche. Die genaue Zahl vereinbarst du mit deiner RAV-Beratung.
Bis wann muss ich die Arbeitsbemühungen einreichen?
Spätestens am 5. Tag des Folgemonats. Wer zu spät einreicht, riskiert Einstelltage.
Wie reiche ich die Arbeitsbemühungen ein?
Online über die eServices von arbeit.swiss oder mit dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», je nach Absprache mit deinem RAV.
Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?
Ja. Die Pflicht zur Stellensuche beginnt vor der Arbeitslosigkeit, also schon in der Kündigungsfrist.
Kann Jobsi meine Arbeitsbemühungen ans RAV melden?
Nein, heute nicht. Die Bewerbungsübersicht in Jobsi zeigt dir aber jede Bewerbung mit Firma, Stelle und Stand, das hilft beim Ausfüllen.
Quellen
- Kanton Zürich: Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden
- Kanton Zürich: Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen
- SECO: Merkblatt Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung
- Beobachter: Wie Sie Einstelltage beim RAV vermeiden
- Kanton Schaffhausen: Merkblatt für den Nachweis von Arbeitsbemühungen